Dachlatten
Sobald Dachlatten eine statische Funktion übernehmen wie zum Beispiel bei einer Aufdachdämmung oder einem Sparrenabstand von über 1 m müssen diese rechnerisch nachgewiesen werden. Zusätzlich unterscheidet man in tragendes Bauteile ohne rechnerischen Nachweis. Hier zum Beispiel Konterlatten außer der eben genannten oder Traglattungen bei Achsabständen der Unterkonstruktion kleiner als 1 m. Traglatten ohne rechnerischen Nachweis sind die klassischen im Volksmund genannten Dachlatten. Gemäß der Fachregel des Dachdeckerhandwerks handelt es sich um eine Traglatte.
Tragendes Vollholz, darunter fallen ebenfalls die Traglatten, müssen heute gemäß EN 14081 mit einem CE Kennzeichen versehen sein. Traglatten sind nach DIN 4074 mindestens als S10 in trocken zu sortieren. Um in der Praxis die Sortierung besser erkennbar zu machen, hat man sich auf eine stirnseitige rote Markierung der Traglatten geeinigt. Dachlatten unter Dacheindeckungen werden gemäß DIN 68800 Teil 2 der Gebrauchsklasse 0 zugeordnet. Das bedeutet, dass ein chemischer Holzschutz nicht erforderlich ist. Damit ist der Einsatz von imprägnierten Latten nicht zulässig. Das gilt ebenfalls für Keil- und Kehlbohlen sowie für Unterkonstruktionen in einer Fassade.
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